Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.
Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen traditionell in Förderschulen statt. Auf der Grundlage des Gutachtens der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Ordnung des Sonderschulwesens von 1960 und auf der Grundlage der Empfehlung der KMK von 1972 zur Ordnung des Sonderschulwesens wurde ein nach Typen differenziertes Sonderschulwesen auf- und ausgebaut.
Die unterschiedlichen Förderschultypen ergeben sich aus der Überzeugung der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten und orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt die Differenzierung der Förderschulen nach Behinderungsarten.
Förderschulen können geführt werden als:
* Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
* Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,
* Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),
* Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
* Förderschule Schwerpunkt Lernen,
* Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),
* Förderschule Schwerpunkt Sprache,
* Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).
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