Frage:
Förderschule verbietet, zu arbeiten.?
Kaufman
2007-01-12 01:28:53 UTC
Meine Schwester (16, Förderschule) hat letztes Jahr ein mehrwöchiges Praktikum in einem Kindergarten hinter sich.
Nun, jetzt muss sie ein zweites Praktikum machen, welches sie auch gerne in einem Kindergarten ablegen möchte.
Der Kindergarten gab grünes Licht und bot ihr die Aussicht, NACH SCHULABSCHLUSS ALS KINDERGÄRTENHELFERIN ZU ARBEITEN.
Sie hätte also nach der Schule direkt eine Anstellung.
Nun stellt sich die Schule aber quer und möchte meine Schwester lieber in einer Woolworth- oder Schlecker-Filiale Regale auffüllen lassen.
(So seien die Bestimmungen, etc. etc. etc.)
Somit geht die Chance auf den Kindergarten-Job also flöten, und Ende nächstes Jahr gibt es einen unnötigen Arbeitslosen mehr.
Nun die Frage, was man dagegen tun kann. Wir haben schon etliche Telefonate geführt (Arbeitsamt, Jugendamt, usw) doch alle Stellen sich quer.
(Bestimmungen, Bestimmungen, Bestimmungen ... )
WOLLEN die nicht, das die Kinder von der Förderschule in Arbeit kommen?
Ich lese immer nur von "Faule Arbeitslose), und dann sowas!!!
Sieben antworten:
2007-01-12 01:33:23 UTC
Ich denke, es geht darum, dass man Kinder nicht in die Aufsicht von Personal geben möchte, das in der Sonderschule war.

Ich denke, die wollen höher qualifiziertes Personal.

Von daher sollte deine Schwester ein Praktikum machen, ds ihrer späteren Berufslaufbahn eher entspricht.
Windi
2007-01-12 01:36:20 UTC
Klar ist das ein Unding, aber:



Wenn die vom Kindergarten wirklich ein Interesse daran haben, deine Schwester als Kindergartenhelferin anzustellen, dann würde ich mit denen halt nochmal reden, dass sie wegen der unsinnigen Regelung jetzt Regale auffüllen geht, und dann wegen mir nochmal 2 oder 3 Monate für umsonst ein Praktikum macht, und dann u.U. übernommen wird. Solche Praktikazeiten bezahlt u.U. auch das Arbeitsamt, erkundigt euch da mal!



Im Grunde können ihr die vom Kindergarten aber viel in Aussicht stellen - entscheiden können die's eh nicht! Da Kindergarten meist städtisch geführt werden, muss eine derartige Stelle auch von der Stadt bewilligt und ausgeschrieben werden. Und dann kann es immer noch sein, dass sich noch mehr junge Mädchen bewerben, und vielleicht doch eine andere besser qualifiziert ist. Es ist also nicht gesagt, dass deine Schwester diese Stelle tatsächlich kriegt! Trotzdem, probieren würd ich's. Die lassen sicher mit sich reden.
AliceDasWunder
2007-01-12 01:35:09 UTC
Was sollen denn das für Bestimmungen sein? Diese Bestimmungen würde ich mir mal zeigen lassen. Natürlich hat deine Schwester das Recht auf freie Berufswahl, so wie jeder andere auch. Das ist deutsches Recht und Gesetz. Vielleicht sollte man das denen von der Schule mal klar machen.

Artikel 12 Grundgesetz:



Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Brezelchen
2007-01-15 12:33:48 UTC
Geht es nicht einfach darum, dass sie noch etwas anderes kennen lernen soll, bevor sie sich für einen Beruf entscheidet?

Die Aussicht auf einen Arbeitsplatz ist etwas sehr schönes, aber wenn es dem Kindergarten ernst ist, und er deine Schwester einstellen will, dann kann er das bestimmt auch ohne ein 2. Schulpraktikum. Sie kann ja vielleicht auch in den Schulferien dort arbeiten, um den Kontakt nicht zu verliehren.
Mauschi
2007-01-15 09:12:00 UTC
ich verstehe das auch nicht ich denke mal deine schwester ist nicht geisigbehindert. wenn es so wäre wäre es okay was die ämter sagen, aber ich wie gesagt gehe davon aus das sie zb eine "GEHBEHINDERRUNG ODER ÄHNLICHES" hat. ich habe schon oft auch gehört bestimmungen bestimmungen. ich frage mich wieso behinderte so "MIES" ABGESTEMPELT werden auch denen sollte mal ne chanche geben , was "ANSTÄNDIGES" wie in dem falle deiner schwester lernen sollte DÜRFEN . sorry ich finde diese BESTIMMUNGEN SCHEI......... " . ich glaube das deine schwester in einer behinderten werkstatt hinkommt aber ich wünsche ihr DAS nicht . ALLES LIEBE UND GUTE EUCH und viel glück.soviel ich weiss auch bekommen behinderte "EXTRA" geld das sie zb da arbeiten oder so ähnlich, das finde ich auch mies wenn zb jemand (FIRMA) extra viel bezahlen nur das sie KEINE behinderte beschäftigen
klingonix
2007-01-12 02:16:48 UTC
Wenn deine Eltern , deine Schwester, und der Kindergarten sich einig sind das sie da anfangen kann.

Dann kann da wohl kaum einer was gegen unternehmen.

Es gillt ja wohl immer noch der Grundsatz der Selbstbestimmung.
2007-01-12 01:46:56 UTC
Wie bitte? Es ist das erste mal, daß ich soetwas höre. In meiner Nachbarschaft ist eine Lehrerin, die an einer Förderschule arbeitet. Die sind dort daran interssiert, daß die Schüler eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bekommen, gerade weil diese Schüler es am schwersten haben. Denn bevor ein Sonderschüler eingestellt wird, kommt ein Hauptschüler dran, egal wie schlecht der ist.

Außerdem ist es doch so, wer mit einem Förderschulabschluß eine Ausbildung erfolgreich beendet hat, bekommt automatisch und ohne zusätzliche Prüfung den Hauptschulabschluß.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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