Frage:
Bei den meisten Verurteilungen heißt es immer;?
YAHOO
2016-10-23 10:23:59 UTC
Bei den meisten Verurteilungen heißt es immer;
"Nach Einschätzung des Gerichts leidet der Angeklagte unter schweren psychischen Störungen. Seine Schuldfähigkeit sei erheblich vermindert; Nach Einschätzung des Gerichts leidet der Mann unter schweren psychischen Störungen. Seine Schuldfähigkeit sei "erheblich vermindert am Rande der Schuldunfähigkeit."
Menschen, die Verbrechen begehen, denen sollte doch die Strafe nicht noch gemildert werden. Oder; wie sieht eure Meinung aus?
Dreizehn antworten:
anonymous
2016-10-23 12:00:13 UTC
Paradox finde ich, daß Straftaten unter Alkoholeinfluss fast immer ein milderes Urteil erwarten,

wenn ich jedoch unter Alkoholeinfluss am Verkehr teil nehme mich die volle Härte des Gesetzes trifft.



Bei beiden Straftaten, war ich vor der ersten Einnahme von Alkohol nüchtern und konnte frei entscheiden

ob ich mich alkoholisiere oder nicht, demnach dürfte es NIE ein milderes Urteil unter Alkoholeinfluss

geben !!!.
?
2016-10-23 10:39:29 UTC
Nein, das ist bei den wenigsten Urteilen so.

Wenn Du als Muselmane wegen sexueller Gewalt oder Anderem vor Gericht stehst - falls denn überhaupt - kannst Du Dich darauf berufen das Du ein ganz armer traumatisierter "Kriegsflüchtling" seist.

Wenn Du aber Jemanden grüßt und aus Versehen nicht "Petri HEIL" sondern "Heil Vermittler" sagst - wohlmöglich noch mit römischenm Gruß - dann bist Du ein ganz phöser "Rechter" und wirst schwerer bestraft als der Muselmanen - Vergewaltiger.
anonymous
2016-10-24 08:35:44 UTC
Die Gerichte halten sich (nur) an die Gesetze. Für eine Änderung ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
anonymous
2016-10-23 11:54:33 UTC
Die Gerichte halten sich (nur) an die Gesetze. Für eine Änderung ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
anonymous
2016-10-23 10:31:12 UTC
Das ist doch genau so, wenn jemand unter Alkohol-Einfluss jemenden schweren Schaden zufügt oder sogar getötet wird. Dann bekommt dieses Monstrum doch auch eine mildere Strafe. Ob psyschisch krank oder unter Alkohol, sie sollten genau so bestraft werden, wie andere Täter auch, ob nun im Gefängnis oder in einer Geschlossenen. Diese Gesetze sind ein Hohn für die Opfer.
Mr. Marlboro
2016-10-24 06:58:45 UTC
Die Psychologen die solche Beurteilungen erstellen sollte man zusammen mit dem Psychopaten einsperren.



Wie oft sind durch psychiatrische Gutachten Kinderschänder oder Mörder mit einem Kuschelurteil davon gekommen?



Bei den "Nürnberger Prozess" hat das Gericht ja auch nicht wegen schweren psychischen Störungen auf verminderter Schuldfähigkeit plädiert.
angela k
2016-10-24 04:42:01 UTC
Im Namen des Volkes!

Da ich Teil von selbigem bin, weise ich dieses weit von mir!

Nennt mich "braun", Nazi oder sonst was....

Als Deutscher Recht zu haben und selbiges vor einem deutschen Gericht auch zu bekommen, ist heut zu Tage so gut wie unmöglich!

Schwere Kindheit?????

Ich wurde in Osten geboren, mein Vater hat gesoffen, meine Mutter hat mich verprügelt und setzt mich heute noch unter Druck...wie viel Milde dürfte ich da wohl vor einem Gericht erwarten dürfen, wenn ich Amok laufe und kein Kopftuch trage?
whyskyhigh
2016-10-24 02:34:59 UTC
scherzkeks



depression ist kein freispruch





aber lustiger post von dir
anonymous
2016-10-23 22:27:40 UTC
typisch deutsch,hier ist das paradis für straftäter.die richter können bei unseren laschen gesetzen eben nicht viel machen.
uweelena
2016-10-23 11:31:28 UTC
Weil doch alle Verbrechen an psychischen Störungen leiden. Ansonsten würden Sie ja keine Verbrecher sein. Ist doch Logisch oder nicht?
?
2016-10-23 12:59:04 UTC
Das betrifft Soziopathen eine psychiatrische Störung vor allem des Sozialverhaltens der Person.

Keine Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen = fehlende Empathie.

Keine Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme, gleichzeitig eine klare Ablehnung und Missachtung sämtlicher sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen.

Keine Fähigkeit längerfristige Beziehungen aufrechtzuerhalten, jedoch keine Probleme mit der Aufnahme frischer Beziehungen.

Geringe Frustrationstoleranz, Neigung zu aggressivem und gewalttätigem Verhalten.

Fehlendes Schuldbewusstsein.

Keine Fähigkeit aus selbst verursachten Erfahrungen zu lernen.

Ein weiteres Merkmal kann eine anhaltende Reizbarkeit sein, die sich in oder nach der Kindheit entwickeln kann.
?
2016-10-23 11:24:30 UTC
Immer? Das glaube ich kaum.



@oger: und deutsche Sexualverbrecher hatten eine schwere Kindheit, gell?
?
2016-10-23 10:27:12 UTC
Pauschalbehauptung!

Bei den wenigsten Verurteilungen heißt es so ...



Ein Autofahrer, der Rotlichtsünder war, ist noch lange auch nach Gerichtsansicht ein unter schweren psychischen Störungen Leidender ...



Gegenfrage: Würde FS, sollte er vor Gericht kommen, nicht auch dankbar sein, wenn das Gericht bei ihm milderde Umstände feststellen könnte? ...;)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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