Frage:
hab ich eine chance ein wiederspruch gegen arbeitsamt zu machen?hab eine absage für eine förderung weiterbildu
bedexample
2007-02-15 03:12:16 UTC
absage förderung weiterbildung wiederspruch
Zehn antworten:
Uwe . Weber .
2007-02-15 19:28:47 UTC
Ich habe mit abgelehnten anträgen erfahrungen gesammelt.

Es lohnt sich auf JEDEN fall einen wiederspruch einzulegen. Nur weil ein sachbearbeiter den antrag ablehnt, heisst es noch lange nicht, das dir keine weiterbildung zusteht!

Du gehst mit den abgelehnten bescheid zu einem sozialverband (die beratung ist kostenlos), dort fragst du wie deine chancen bei einem wiederspruch stehen (die sagen ob es sich lohnt oder nicht)

Normalerweise brauchst du dann nichts mehr machen, ausser eine vollmacht für den verband zu unterschreiben.

Alles weitere macht der verband. es wird anschliessend von dem verband wahrscheinlich eine mitgliedschaft verlangt, die du abschliessen musst, aber wenn es dir ernst ist, mit der weiterbildung, wirst du es machen müssen, weil der verband nach einer 3 monatigen mitgliedschaft auch alle anwalts und gerichtskosten übernimmt...

Der einzigste haken an der sache:

Es kann dauern, bis der wiederspruch bearbeitet ist und falls er wieder abgelehnt wird, erneut wiedersprochen werden muss und dir dann anschliessend vielleicht vom sozialverband auch noch zu einer klage geraten wird.

Wenn damit die arbeitslosigkeit abgewendet werden soll, rate ich eher "sich intensiv" weiter zu bewerben.



Meine Verbands empfehlung:



http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1



oder



http://www.sovd.de/startseite.0.html



Falls du noch fragen hast stehe ich gerne zur verfügung.



ganz liebe grüsse von uwe



Nachtrag: mit diesen link kannst du dich ein wenig schlauer lesen



http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/index.php?navid=2
kuchenmacher
2007-02-15 11:29:09 UTC
Probiere es einfach. Du mußt den Widerspruch einfach nur gut begründen.
klingelfee_39
2007-02-15 11:29:07 UTC
Einspruch kannst Du immer einlegen, muss aber gut begründet sein. Außerdem ist es kein wiederspruch, sondern ein Widerspruch. Auch nicht gegen das Arbeitsamt, sondern gegen den Bescheid des Amtes.



Am besten hier stöbern, oder Frage direkt stellen.

Musst aber mehr Fakten in deine Frage packen.



http://www.tacheles-sozialhilfe.de/



Gruß Klingelfee
2007-02-15 11:26:45 UTC
das kommt auf die begründun an?? leg auf jeden fall einen wiederspruch ein, und wenn dein wiederspruch abgelehnt wird kannst noch weiter gehen..............

lies mal die § nach mit welcher begründung sie dir abgelehnt haben die findest du im internet!!
Izabela T
2007-02-15 11:24:51 UTC
binnen 1 monats kannst du natürlich widerspruch einlegen. entweder selber schreiben oder du gehst zu einer beratungsstelle und die machen es für dich!
2007-02-15 11:21:46 UTC
widerspruch kann man gegen alles einlegen,aber ob mit erfolg?
iland1310
2007-02-16 09:45:46 UTC
Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen . Kostet ja nichts . Ob du 1 Chance hast dein Anliegen durch zu kriegen ist fraglich . Das Arbeitsamt streicht zur Zeit alle Weiter- Fortbildungen wenn man nicht nachweisen kann das man danach 1 Job hat . Man müßte also 1 Firma suchen , die vorab schon sagt wenn du das hast stelle ich dich ein . Nur welche Firma macht das ?
mia
2007-02-15 11:41:07 UTC
beim arbeitsamt wirst du wohl kein gück mit widersprüchen haben. habe auch schon einige geschrieben. aber immer hat e´s nix gebracht. und das schlimmste ist, du kannst gar nichts machen. selbst drohungen mit dem anwalt lasen die kalt. die können mit dir machen was sie wollen und bekommen immer recht.. das ist echt ärgerlich aber leider die nackte wahrheit...
Professoressa
2007-02-15 11:38:55 UTC
Versuch es, informier Dich vorher, wie Du es am Besten begründest. Laß Dich von einer sozialen Stelle kostenlos beraten.
2007-02-15 11:30:15 UTC
Ein Widerspruch ist immer zulässig, aber der Erfolg sehr gering. Auch vor dem Sozialgericht, hat man kaum noch eine Chance, eine Klage zu gewinnen. In solchen Fällen wie bei dir, ist es reine Ermessenssache, also Willkür, der jeweiligen Sachbearbeiter.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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